Häufig gestellte Fragen
Wer kann die Nachweise ausstellen?
Grundsätzlich können Träger der außerschulischen internationalen Jugendarbeit die Nachweise ausstellen. Im Falle des Teilnahme- und des Engagementnachweis ist dazu eine Registrierung auf dieser Website notwendig. Im Anschluss können die Nachweise dann selbstverantwortlich ausgestellt werden. Voraussetzung für eine Registrierung ist die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
Zur Ausstellung des Kompetenznachweises sind nur Personen berechtigt, die die erforderliche Ausbildung absolviert haben. Die Berechtigung zur Ausstellung wird an eine Person und nicht an eine Einrichtung vergeben.
Bedeutet es viel Aufwand, den Teilnahme- oder den Engagementnachweis auszustellen?
Nein, im Gegenteil. Diese beiden Nachweise entsprechen im Großen und Ganzen den (qualifizierten) Teilnahmebescheini-gungen, die die meisten Träger ohnehin schon ausstellen. Die angebotenen Online-Formulare sollen das Ausstellen attraktiver Bescheinigungen erleichtern.
Ist es schwer, den Kompetenznachweis zu vergeben?
Nein, das Verfahren ist an die alltägliche Praxis von Fachkräften angelehnt, d. h. in der Ausbildung werden Arbeitsschritte vertieft, die in der Regel bei der Arbeit sowieso angewendet werden. Punktuell kommt selbstverständlich ein Mehraufwand hinzu, weil der gesamte Prozess eine intensive und systematische Auseinandersetzung mit den Jugendlichen erfordert.
Was bringen die NACHWEISE INTERNATIONAL den Trägern?
Träger können die Nachweise für ihre Außendarstellung nutzen, da sie damit ihre Angebote und Inhalte in einer attraktiven Form präsentieren können – zusätzlich zu ihren anderen Veröffentlichungen. Darüber hinaus stärkt die einheitliche hochwertige Dokumentation von Teilnahme, Engagement und gezeigten Kompetenzen von Jugendlichen bei Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit diesen Bereich der Jugendarbeit in Deutschland als Ganzes und macht internationale Jugendarbeit in der Öffentlichkeit sichtbarer.

